Förderrichtlinie "Innovative Luftmobilität"

Der Verkehrssektor steht vor vielfältigen Herausforderungen. Die vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen kommen zunehmend an ihre Belastungsgrenzen. Es gilt, Staus und Emissionen zu reduzieren und die Vernetzung von Verkehrsträgern, von individueller und öffentlicher Mobilität in Stadt und Land zu verbessern. Die Digitalisierung bietet große Chancen, zur Bewältigung der verkehrlichen und damit einhergehenden ökologischen Herausforderungen beizutragen. Daher hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Digitalisierung zur Gestaltung einer intelligenten, effizienten und sauberen Mobilität zu nutzen.

Der durch die Digitalisierung getriebene Aufschwung unbemannter Luftfahrtsysteme („Unmanned Aircraft Systems“, UAS) eröffnet eine Vielzahl neuer Anwendungsperspektiven, die unser Leben verbessern und einen wichtigen Beitrag zur Mobilität der Zukunft leisten. Ob in der Logistik, für Sicherheitsaufgaben, medizinische Transporte oder das ­Monitoring von Infrastruktur bis hin zur Verkehrssteuerung – durch die zunehmende Leistungsfähigkeit der Technologie werden künftig neue Anwendungen und Dienstleistungen möglich. Auch individuelle Luftmobilitätslösungen wie Flugtaxis sollen im multimodalen Mobilitätsmix von morgen ihren Platz finden und werden von dieser Förderrichtlinie umfasst.

Damit UAS ihre Potentiale für die Mobilität der Zukunft voll entfalten können, ist neben der Schaffung und Anpassung des rechtlichen Rahmens vor allem technologische Entwicklung erforderlich. Die Bundesregierung hat deshalb in ihrem „Aktionsplan Unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte“ von 2020 als Maßnahme definiert, die Forschungsförderung in den bestehenden Programmen der Bundesressorts mit Blick auf UAS und Flugtaxis sowie zur Unterstützung neuer Anwendungen fortzuführen und mittelfristig auszubauen. Diese Förderrichtlinie ist bis 31. Dezember 2023 befristet.

Die Förderrichtlinie „Innovative Luftmobilität“ dient der Umsetzung dieser Maßnahme und setzt konsequent die Arbeit des 2019 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erstmalig durchgeführten Ideen- und Förderaufrufs zum Thema unbemannte Luftfahrtanwendungen und individuelle Luftmobilitätslösungen fort. Ihr Ziel ist es, die technologische Entwicklung von UAS zu unterstützen, um eine schnellstmögliche Anwendung in der Praxis zu erreichen. Förderschwerpunkte sind die übergeordneten Politikfelder urbane Luftmobilität, Anbindung des ländlichen Raums, öffentliche ­Akzeptanz.

Detaillierte Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung