Bund regelt Nutzung von Drohnen neu

Der Bundesrat hat am Freitag, 28. Mai 2021, dem von Herrn Bundesminister Andreas Scheuer vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Europäischen Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge zugestimmt. Die neuen Regeln für Drohnen treten im Sommer 2021 in Kraft.

Mit dem am 13. Mai 2020 von Herrn Bundesminister Andreas Scheuer vorgelegten Drohnen-Aktionsplan der Bundesregierung wurde ein strategischer Leitfaden für die Drohnenpolitik der kommenden Jahre festgelegt. Ziel ist es, den Einsatz von Drohnen – und perspektivisch auch Flugtaxis – als reguläre Verkehrsträger zu ermöglichen.

Nun folgt der nächste Schritt: Mit dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegten Gesetz werden die derzeit bestehenden nationalen Gesetze und Verordnungen an die seit dem 31. Dezember 2020 geltenden EU-Regeln angepasst. Es werden zudem zusätzliche Regelungen geschaffen, die den Einsatz von Drohnen in Deutschland leichter, schneller und sicherer machen. Ziel ist es, Innovation zu fördern, Drohnen in die Praxisanwendung zu bringen und zugleich ein hohes Schutzniveau für Menschen, die Natur und die öffentliche Sicherheit beizubehalten.

Das Gesetz enthält u.a. folgende neue Regelungen für die unbemannte Luftfahrt:

  • Die in der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) derzeit enthaltenen Betriebsverbote, u. a. zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Natur und Privatsphäre, werden in geografische Gebiete überführt, neu bewertet und angepasst:
    • Erstmals ist gesetzlich klar festgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen Drohnen in geografischen Gebieten fliegen dürfen. Bei gleichbleibendem Sicherheitsniveau wird so der Betrieb von Drohnen ermöglicht und erleichtert. Das betrifft insbesondere Drohnen der neuen „speziellen“ Betriebskategorie, die etwa zum Transport von lebenswichtigen medizinischen Gütern eingesetzt werden.
    • Zugleich werden die An- und Abflugbereiche von Flughäfen mit neuen Abstandsregeln noch stärker geschützt (5 km statt vorher 1,5 km). Der geschützte Bereich seitlich der Start- und Landebahnen, in dem generell weniger Luftverkehr stattfindet, wird dafür verkleinert (1 km statt 1,5 km).
  • Außerdem wird auch künftig die Möglichkeit bestehen, dass Landesluftfahrtbehörden Ausnahmegenehmigungen für den Drohnenflug per Allgemeinverfügung erteilen.
  • Zudem können nun erstmals besondere Lufträume speziell für die unbemannte Luftfahrt ausgewiesen werden.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt wird zentraler Ansprechpartner für Drohnenbetreiber der „zulassungspflichtigen“ und in vielen Fällen auch der „speziellen“ Betriebskategorie. So werden bürokratische Hürden abgebaut – insbesondere beim grenzüberschreitenden Betrieb zwischen den Bundesländern – und die Landesluftfahrtbehörden entlastet.
    • Die Landesluftfahrtbehörden behalten ihre Kompetenzen dort, wo die Drohnenbetreiber von ihrer Expertise und Ortskenntnis profitieren, etwa bei der Erteilung von Betriebsgenehmigungen.
  • Für Drohnen der „zulassungspflichtigen“ Betriebskategorie, etwa Flugtaxis, gelten die gleichen hohen Anforderungen an Technik, Betrieb und Personal wie in der bemannten Luftfahrt.
  • Für Mitglieder von Luftsportverbänden wurden Ausnahmen von den neuen Regeln in der „offenen“ Kategorie geschaffen, da im Verbandsrahmen bereits heute eine gute Sicherheitskultur existiert. So finden z. B. regelmäßige Schulungen statt und Aufstiege erfolgen grundsätzlich unter fachlicher Anleitung.

Quelle: BMVI

Die Kopterzentrale hat den aktuellen Stand und Verfahren zur Umsetzung des EU-Drohnenrechts in einem Leitfaden zusammengefasst. Dieser wird regelmäßig aktualisiert.

Key Facts/Fazit

Bundesminister Andreas Scheuer:

"Angekündigt und geliefert: Das Drohnen-Gesetz kommt! Damit geben wir der unbemannten Luftfahrt einen echten Schub. Gemeinsam mit den Ländern und den Kollegen im Deutschen Bundestag ist uns ein klares Statement für Innovation gelungen: Wir wollen die Drohnen-Technologie Made in Germany vom Labor in die Luft bringen. Drohnen transportieren Medikamente, Zubehör oder Pakete schnell und effizient über weite Strecken. Sie versorgen ländliche und schwer erreichbare Gebiete. Sie unterstützen Rettungskräfte, den Katastrophenschutz und die Landwirtschaft. Mit unserem Gesetz ermöglichen wir Innovation und neue Geschäftsfelder; gleichzeitig schaffen wir ein hohes Sicherheitsniveau für die Menschen, den Luftraum und die Natur."